Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Sehr geehrte/r Hinweisgeber/in, sehr geehrte/r Beschwerdeführer/in,

der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt gehört für die Unternehmen der GESCO-Gruppe zu den grundlegenden Voraussetzungen ihrer wirtschaftlichen Betätigung.

Aus diesem Grund hat die GESCO-Gruppe ein Beschwerdesystem eingerichtet, über das Sie (mögliche) Verstöße gegen Menschenrechte und bestimmte Umweltgüter melden können, sofern diese (möglichen) Verstöße durch Unternehmen der GESCO-Gruppe oder deren Zulieferer erfolgt sind.

Das Beschwerdesystem wurde im Einklang mit dem für die GESCO-Gruppe ab dem 1. Januar 2024 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingerichtet.

Ziel des Beschwerdesystems ist es, durch Ihre Hinweise und Beschwerden den Unternehmen der GESCO-Gruppe die Möglichkeit einzuräumen, Maßnahmen gegen drohende Menschrechts- und Umweltverstöße einzuleiten noch bevor Menschen oder bestimmte Umweltgüter tatsächlich zu Schaden kommen (Frühwarnsystem). Sofern ein Verstoß gegen Menschenrechte oder die betreffenden Umweltgüter bereits eingetreten ist, hilft das Beschwerdesystem nach Möglichkeit dabei, weitere Rechtsverletzungen gleicher Art zu verhindern oder Schadensfolgen zu minimieren (Abhilfemaßnahmen).

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).

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